Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein zentrales Instrument der EU, um nachhaltige Finanzierungen zu fördern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen. Konkret legt die EU-Taxonomie-Verordnung fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich oder nachhaltig gelten.
Die Verordnung ist daher ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu mehr Klimaschutz. Als Ihr erfahrener Partner für Nachhaltigkeit und Umweltmanagement helfen wir Ihnen, Ihre Aktivitäten EU-Taxonomie konform umzusetzen und auf eine grüne und kohlenstoffarme Zukunft auszurichten.
Verstehen, einhalten, belegen: die Anforderungen aus der EU-Taxonomie sind ziemlich umfangreich. Doch wir bringen Licht ins Dunkel. Unsere Spezialisten wissen ganz genau, auf was es ankommt und beraten Sie bei der Auswahl des geeigneten Umweltziels, der Erfüllung der DNSH-Kriterien und der Minimum Safeguard Standards. Vertrauen Sie uns! Wir machen aus grünen Regeln klare Wege.
Die Prüfung der EU-Taxonomie wirft viele Fragen auf: Welche Wirtschaftsaktivität soll geprüft werden? Für welchen Bedarf? Zu welchem Klimaziel soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden?
Gemeinsam mit Ihnen finden wir die Antworten dazu! Wir beraten Sie welche Komponenten für Ihr Projekt geeignet sind – passgenau zu Ihrem Bedarf.
In unserem selbst entwickelten Datenmodell erfassen wir alle für Sie relevanten Daten.
Ihr Vorteil: eine klare Struktur für einen schnellen Überblick der zwingend erforderlichen Daten. Bei der Beschaffung dieser Daten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wir prüfen und analysieren Ihre gesammelten Daten eingehend. Wir erstellen für Sie die erforderliche Nachweisführung und verfassen nachvollziehbare Bestätigungsdokumente.
Sobald sämtliche relevanten Informationen vorliegen und alle Kriterien erfüllt sind, bestätigen wir Ihnen die EU-Taxonomie Konformität.
Sind noch nicht alle Kriterien erfüllt?
Wir analysieren auf Wunsch, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um die Konformität sicherzustellen. Gerne begleiten wir Sie auch aktiv bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.